AGB von WinValue GmbH
Präambel
WinValue bezeichnet die vertragsgegenständlichen Dienste und/oder die WinValue GmbH. Mit der Anmeldung als Nutzer bei WinValue akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von WinValue (im Folgenden die „AGB“ genannt). WinValue betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains (WinValue.com, WinValue.de etc.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains die Dienste von WinValue. Alle Websites, auf denen WinValue die Dienste von WinValue zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die „WinValue-Websites“ genannt. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und WinValue, unabhängig davon, auf welcher der WinValue-Websites sich der Nutzer registriert oder einloggt. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste von WinValue mit der WinValue GmbH, Mastholter Str. 206, 59558 Lippstadt. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der WinValue GmbH können dem Impressum entnommen werden.
Das Angebot der Dienste von WinValue richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung, in dieser Eigenschaft zu handeln.
Der Nutzer kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von jeder der WinValue-Websites erreichbaren Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.
§ 1 Allgemeines
(1) Die WinValue GmbH entwickelt und betreibt Software Lösungen für KFZ-Schadenmanagement und betreibt Internetplattformen zu Zwecken des Handels mit Gütern oder des Angebots von Dienstleistungen. Zu den Diensten von WinValue gehören insbesondere:
- die Handelsplattformen RestwertBörse und FlottenBörse zur Restwertermittlung und Vermarktung von Kraftfahrzeugen,
- die Plattform zur Ermittlung von Marktwerten (MarktWerte),
- der Abwicklungsservice und das Verkaufsportal zur Unterstützung der Verkaufsabwicklung,
- die Büroverwaltungssoftware UltraExpert für Sachverständige,
- mobile Anwendungen (Apps) für iOS und Android sowie
- Schnittstellen zu Diensten Dritter (z. B. Kalkulations-, Bewertungs-, Factoring- und Auskunftsdienste), deren Nutzung ein eigenes Vertragsverhältnis des Nutzers mit dem jeweiligen Drittanbieter voraussetzen kann.
(2) Die zugelassenen Teilnehmer können die jeweils für sie freigeschalteten Dienste und Softwareprogramme nutzen. Art und Umfang der Nutzung richten sich nach dem jeweiligen Dienst und der jeweils erteilten Freischaltung. Die Zulassung regelt § 4, die Nutzungsverfahren der Handelsplattformen regelt § 6, die Softwareüberlassung (UltraExpert) regelt § 5.
§ 2 Geltungsbereich und Änderungen der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer an den Internetplattformen und Diensten der WinValue GmbH und die damit verbundenen Geschäfte. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, es sei denn, WinValue stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) WinValue kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von WinValue für den Nutzer zumutbar ist oder aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Marktverhältnisse erforderlich wird. WinValue kündigt Änderungen mindestens 14 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder durch Mitteilung in der Anwendung) an. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, ist WinValue berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
(3) Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich sind oder die ausschließlich zum Vorteil des Nutzers wirken (z. B. neue oder erweiterte Leistungen ohne zusätzliche Kosten), werden bereits mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Die vertraglichen Hauptleistungspflichten und die Entgelte können auf diesem Weg nicht geändert werden; für Preisanpassungen gilt § 10.
§ 3 Rechtsstellung von WinValue
(1) Soweit in diesen AGB oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, wird WinValue in den in diesen AGB beschriebenen Nutzungsverfahren nicht Partner der Kaufverträge über Kraftfahrzeuge oder sonstige auf der Plattform angebotene Ware und gibt keine Erklärungen zum Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen in eigenem Namen ab.
(2) WinValue ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, die Verfügbarkeit der angebotenen Ware oder das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Personen zu prüfen.
(3) WinValue behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.
§ 4 Zulassung / Kündigung für die Handelsplattform (WinValue RestwertBörse und WinValue FlottenBörse)
(1) Teilnehmer an den Internetplattformen RestwertBörse und FlottenBörse sind ausschließlich Einsteller und Käufer, die zur Nutzung zugelassen sind.
(2) Einsteller können Versicherungen, Kfz-Sachverständige und Sachverständigenorganisationen, Fuhrparkmanager, Flottenbetreiber, Leasingbanken und etc. sein. Käufer sind Automobilverwerter, Autohäuser, Werkstätten und andere Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks. Diese können auch Einsteller sein, wenn sie von WinValue als solche zugelassen sind.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die WinValue GmbH ist berechtigt, eine bereits erteilte Zulassung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf erfolgt insbesondere aus folgenden Gründen:
- Verstoß gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Einstellung falscher Daten in die WinValue Plattformen
- Zahlungsverzug der Teilnehmergebühren oder anderer Forderungen um mehr als zwei Wochen
- Nichtvorliegen oder Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung eines solchen mangels Masse sowie Einstellung der Geschäftstätigkeit
- Wiederholte Verzögerungen bei der Anbahnung oder Durchführung von Verträgen
- Sonstigem Missbrauch oder einem anderen wichtigen Grund
(4) Nach erfolgter Zulassung kann der Einsteller bzw. der Käufer den Vertrag mit der Firma WinValue GmbH mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Software Mietverträgen (WinValue UltraExpert)
(1) Software-Lizenznehmer können Versicherungen, Kfz-Sachverständige, Sachverständigenorganisationen, Autohäuser, Werkstätten sowie andere Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks sein.
(2) Mietverträge haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Für die Nutzung von UltraExpert ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV) zwischen dem Nutzer als Verantwortlichem und WinValue als Auftragsverarbeiter Vertragsbestandteil. Der Abschluss erfolgt in elektronischem Format über den von WinValue bereitgestellten Bestätigungsprozess (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Die produktive Nutzung von UltraExpert setzt den Abschluss des AVV voraus.
§ 6 Nutzungsverfahren der Handelsplattform (WinValue RestwertBörse/FlottenBörse)
(1) Es gibt zwei Nutzungsverfahren, abhängig von den Vorgaben des Einstellers.
(2) Für Fahrzeuge, über die der Einsteller nicht verfügungsberechtigt ist, ist nur das nachfolgende als "Restwertermittlung" bezeichnete Verfahren zulässig: Die Einsteller stellen ihre Restwertanfragen mit den zugehörigen Fahrzeugdaten in die Internetplattform ein. WinValue stellt die Anfragen den zugelassenen Käufern auf der Internetplattform zur Ansicht bereit. Die Käufer können bei Interesse ihr Gebot abgeben. Mit der Abgabe ihrer Gebote machen die Käufer ein verbindliches Kaufangebot, an das sie drei Wochen, ab Datum des Angebotsendes, gebunden sind. Die Einsteller können die jeweils vorliegenden Höchstgebote bereits während der laufenden Restwertermittlung über die Internetplattform abrufen. Eine Weitergabe oder sonstige Mitteilung der Gebote an den Fahrzeugeigentümer oder sonstige Dritte ist jedoch erst nach Ablauf der Restwertermittlung zulässig. Der Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Kaufangebots durch den verfügungsbefugten Einsteller oder Eigentümer zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erteilung des Zuschlags im Verkaufsportal des WinValue Abwicklungsservice unter Hinterlegung der für die Abwicklung erforderlichen Angaben (insbesondere Kontaktdaten und Standort des Fahrzeugs). Der Verkäufer kann den Zuschlag selbst im Verkaufsportal erteilen oder telefonisch gegenüber dem WinValue Abwicklungsservice erklären; im letzteren Fall erfasst WinValue die Erklärungen und Angaben des Verkäufers in dessen Auftrag im Verkaufsportal. Der Kaufvertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Mit Erteilung des Zuschlags gibt der Verkäufer seine Kontaktdaten und die Standortdaten des Fahrzeugs zur Übermittlung an den Käufer zwecks Erstellung des Abholauftrags bzw. Kaufvertrags und Durchführung der Abholung frei. Der Vertragsschluss wird in Textform (§ 126b BGB) dokumentiert; die Dokumentation (Kaufvertrag/Abholauftrag) wird beiden Vertragsparteien mit den jeweiligen Kontaktdaten per E-Mail übermittelt und dient als Nachweis des Vertragsschlusses und Grundlage der Abholung. Auf Verlangen einer Vertragspartei wird vor der Abholung zusätzlich ein schriftlicher Kaufvertrag unterzeichnet.
(3) Für Fahrzeuge, über die der Einsteller verfügungsberechtigt ist, ist auch das nachfolgende als "Vermarktung" bezeichnete Verfahren zulässig: Die Einsteller stellen ihre Angebote unter Angabe einer Gebotsfrist und eines Verkaufspreises in die Internetplattform ein. WinValue stellt die Angebote den zugelassenen Käufern auf der Internetplattform zur Ansicht bereit. Die Käufer können bei Interesse ihr Gebot abgeben. Die jeweiligen Gebote sind verbindlich. Die Käufer sind sechs Tage, ab Datum des Angebotsendes, an ihr Gebot gebunden. Die Einsteller können sich innerhalb von sechs Tagen für ein Kaufangebot entscheiden und somit den Kaufvertrag abschließen.
§ 7 Handelsware und Zwischenhandel
(1) Als Handelsware gelten Fahrzeuge, die von einem gewerblichen Anbieter angekauft oder übernommen wurden und von diesem im eigenen Namen zum gewerblichen Weiterverkauf angeboten werden.
(2) Handelsware ist bei der Einstellung bzw. bei einem nachträglichen Erwerb des Fahrzeugs entsprechend zu kennzeichnen.
(3) Erwirbt ein Einsteller, Sachverständiger, Händler oder sonstiger gewerblicher Teilnehmer ein bereits über WinValue eingestelltes Fahrzeug vom bisherigen Eigentümer und veräußert es anschließend selbst, hat er das Fahrzeug als Handelsware zu deklarieren.
(4) Der neue Verkäufer hat auf Verlangen seine Eigentums- oder Verfügungsberechtigung sowie die für die Abwicklung erforderlichen steuerlichen Angaben nachzuweisen.
(5) Der zwischenzeitliche Erwerb und die Weiterveräußerung als Handelsware führen nicht zum Erlöschen bereits abgegebener Gebote und berechtigen den Bieter für sich genommen weder zur Rücknahme noch zur Herabsetzung seines Gebotes, sofern Fahrzeugidentität und Fahrzeugzustand nicht von den Grundlagen der Gebotsabgabe abweichen.
(6) Wird der Zwischenhandel nicht offengelegt oder bestehen Zweifel an der Verfügungsberechtigung oder steuerlichen Behandlung, kann der Käufer die Abwicklung bis zur Klärung aussetzen.
§ 8 Nutzungsrechte und Pflichten der Teilnehmer
(1) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an WinValue Software.
(2) Alle Teilnehmer an den Internetplattformen verpflichten sich mit ihrer Zulassung, die von der WinValue GmbH angebotene Einweisung in die Internetplattformen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Nutzung der Internetplattformen zu beachten.
(3) Die Weitergabe von WinValue Zugangsdaten an Dritte ist ohne Genehmigung von WinValue in Textform untersagt und kann zu einem Ausschluss aus dem Nutzerkreis führen. WinValue behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vor. Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und haftet für Schäden aus deren schuldhafter Preisgabe oder unzureichender Sicherung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Nutzer informiert WinValue unverzüglich, wenn er Kenntnis von einem Verlust oder einer missbräuchlichen Nutzung seiner Zugangsdaten erlangt.
(4) Der Einsteller gewährleistet, dass vollständige und korrekte Angaben der zu verkaufenden Fahrzeuge an WinValue übermittelt werden. Die Angaben müssen alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie vorhandene Mängel umfassen. Der Einsteller stellt ferner sicher, dass die von ihm übermittelten Angaben, Lichtbilder und Anhänge keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten, insbesondere keine lesbaren amtlichen Kennzeichen, keine abgebildeten Personen und keine Angaben zu Eigentümern, Haltern oder sonstigen Beteiligten. WinValue ist berechtigt, übermittelte Lichtbilder technisch zu bearbeiten und Inhalte zu entfernen, die dieser Pflicht nicht entsprechen.
(5) Die Beschreibungen und die Lichtbilder des Einstellers stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar. Dem Käufer ist bewusst, dass er eine beschädigte Ware ankauft und nicht alle Mängeldetails beschrieben werden können. Kleinere Mängel stellen keinen Mangel dar, insbesondere wenn mit diesen branchenüblich zu rechnen ist. Grobe Abweichungen von den Beschreibungen sind entscheidend.
(6) Werden wegen schuldhaft unzutreffender Beschreibung der Fahrzeuge Ansprüche Dritter gegen WinValue erhoben, stellt der jeweilige Einsteller WinValue von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die unzutreffende Beschreibung zu vertreten hat.
(7) Der Käufer erkennt an, dass er für die auf der Handelsplattform eingestellten Fahrzeuge ein Angebot an einen ihm unbekannten Einsteller abgibt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm die Person des Vertragspartners gleichgültig ist.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug, für das er ein Gebot abgegeben hat, im Falle des Zuschlags innerhalb von sechs Werktagen nach Zustandekommen des Kaufvertrages auf eigene Kosten abzuholen.
(9) Holt der Käufer das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, ist der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Fahrzeug anderweitig zu veräußern oder erneut einzustellen. Bei erneuter Einstellung verlieren alle zuvor abgegebenen Gebote ihre Gültigkeit.
(10) Der Käufer hat den Mindererlös gegenüber dem von ihm gebotenen Betrag sowie die durch die Nichtabholung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Daneben schuldet er eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % seines Gebots, es sei denn, er hat die Nichtabholung nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz nicht angerechnet.
(11) An der WinValue Software, den WinValue-Websites, den Diensten sowie der zugehörigen Dokumentation und den Anleitungen werden dem Nutzer über das vertragliche Nutzungsrecht nach Absatz 1 hinaus keine Rechte an Urheber- oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt. Die Rechte der Nutzer an den von ihnen eingestellten Inhalten bleiben vorbehaltlich § 8a unberührt.
§ 8a Einräumung von Nutzungsrechten an eingestellten Inhalten
(1) Der Nutzer räumt WinValue an den von ihm in die WinValue Plattformen und Anwendungen eingestellten oder hochgeladenen Inhalten (insbesondere Lichtbildern, Fahrzeug-, Vorgangs- und Gebotsdaten, Dokumenten und Gutachten) ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht ein:
a) zur Erbringung der vertraglichen Leistungen für die Dauer des Vertrages, sowie
b) zur Nutzung in anonymisierter oder aggregierter Form ohne Personenbezug für eigene Zwecke von WinValue, insbesondere zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Anwendungen, zur Erstellung von Statistiken, Auswertungen und Marktanalysen, zur Entwicklung neuer Produkte und Dienste sowie zur Entwicklung und zum Training von Systemen des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz.
(2) Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 lit. b ist zeitlich unbeschränkt und bleibt von der Beendigung des Vertrages unberührt.
(3) Die Rechtseinräumung nach Absatz 1 lit. b erfolgt nur, soweit dem Nutzer die hierfür erforderlichen Rechte zustehen; dies ist insbesondere bei vom Nutzer selbst erstellten Inhalten (z. B. eigenen Gutachten und Lichtbildern) der Fall. Der Nutzer gewährleistet, dass das Einstellen der Inhalte und ihre Nutzung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (Absatz 1 lit. a) Rechte Dritter nicht verletzt. Für von ihm selbst erstellte Inhalte gewährleistet der Nutzer darüber hinaus, über die für die Rechtseinräumung nach Absatz 1 lit. b erforderlichen Rechte zu verfügen.
(4) Werden gegen WinValue Ansprüche Dritter wegen der Nutzung von Inhalten nach Absatz 1 lit. b erhoben, stellt der Nutzer WinValue von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von WinValue (https://www.winvalue.de/datenschutz/); soweit WinValue als Auftragsverarbeiter tätig ist, nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (§ 5 Abs. 3).
§ 8b Verbot der automatisierten Nutzung und Datenentnahme
(1) Der Nutzer darf die Dienste ausschließlich über die von WinValue bereitgestellten Benutzeroberflächen und Schnittstellen und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken nutzen. Untersagt sind insbesondere der Einsatz automatisierter Verfahren zum Auslesen, Kopieren, Überwachen oder Weiterverarbeiten von Inhalten (z. B. Crawler, Scraper, Bots, Skripte), das Umgehen technischer Schutz- und Zugangsbeschränkungen sowie der Zugriff über andere als die von WinValue freigegebenen Schnittstellen.
(2) Die Datenbanken von WinValue und ihre Inhalte sind nach §§ 87a ff. UrhG geschützt. Die Entnahme, Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten sowie deren Nutzung zum Aufbau eigener oder fremder Datenbestände, Bewertungs- oder Marktdatenprodukte oder zum Training von Systemen des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz ist ohne vorherige Zustimmung von WinValue in Textform untersagt. Ein Nutzungsvorbehalt im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG wird hiermit ausdrücklich erklärt. Der Nutzer ermächtigt WinValue, den Nutzungsvorbehalt auch hinsichtlich der von ihm eingestellten Inhalte zu erklären.
(3) Verstöße gegen die Absätze 1 und 2 berechtigen WinValue zur sofortigen Sperrung des Zugangs sowie zum Widerruf der Zulassung nach § 4. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung kann WinValue eine Vertragsstrafe in angemessener, von WinValue nach billigem Ermessen festzusetzender und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfender Höhe verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt
§ 9 Zusätzliche Serviceleistungen von WinValue
(1) WinValue bietet zusätzliche kostenpflichtige Serviceleistungen für die Einsteller und Käufer an. Für den Haftungsumfang gelten die in §12 benannten Regelungen.
(2) Mitteilungen zur Vertragsdurchführung sind fester Leistungsbestandteil eines WinValue Accounts und können nicht abbestellt werden. Hierzu gehören insbesondere technische System- und Sicherheitshinweise, Hinweise zu Wartungsarbeiten, vertragsrelevante Änderungen sowie Produktmitteilungen über Änderungen, Erweiterungen und neue Funktionen der vom Nutzer genutzten Dienste, einschließlich Einladungen zu Einweisungs- und Schulungsangeboten (z. B. Webinaren) hierzu. Diese Mitteilungen dienen der Vertragsdurchführung und der Einweisung im Sinne des § 8 Abs. 2.
§ 10 Preise
(1) Für die Benutzung der Internetplattformen fallen Nutzungsentgelte an. Die Software wird als Mietgegenstand zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der monatlich genutzten Dienste und/oder auf Basis einer monatlichen festen Nutzungsgebühr. Die Preise sind einer separaten Preisliste zu entnehmen. Es gelten die am Tag der Benutzung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) WinValue kann die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Preisanpassungen werden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
§ 11 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von WinValue innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Die Aufrechnung ist nur mit von WinValue anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
(2) Wird eine Lastschrift wegen Unterdeckung des angegebenen Kontos oder aus anderen von der WinValue nicht zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, gehen die dadurch entstanden Kosten (Rücklastschriftgebühren) zu Lasten des Vertragspartners.
§ 12 Haftung
(1) WinValue haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WinValue nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von WinValue ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten, für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen der Teilnehmer untereinander sowie für Qualitätsverluste von eingestellten Bildern.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von WinValue für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel der mietweise überlassenen Software und Dienste nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(5) Im Falle eines von WinValue zu vertretenden Datenverlustes oder einer von WinValue zu vertretenden Datenverfälschung ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer erforderlich gewesen wäre. Die Teilnehmer sind berechtigt, die verlorenen Daten kostenfrei erneut in die Internetplattform einzustellen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(6) Garantien übernimmt WinValue nur in Textform und nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Individuelle Vereinbarungen zwischen WinValue und dem Nutzer bleiben hiervon unberührt.
(7) Der Anspruch der Teilnehmer auf Nutzung der Plattform besteht im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server kann es zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. WinValue kann seine Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist; geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
(8) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WinValue.
(9) Bei allen auf der Plattform eingestellten Fahrzeugen handelt es sich um Gebrauchtfahrzeuge, welche ausschließlich gewerblichen Käufern angeboten werden. Soweit der Verkäufer nichts Abweichendes angibt, werden alle Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 13 Datenschutz
Der Betrieb der Internetplattformen von WinValue und die Verwaltung und Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen über die Datenverarbeitung können unserer Datenschutzerklärung (https://www.winvalue.de/datenschutz/) entnommen werden. Für die Nutzung von UltraExpert gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß § 5 Abs. 3.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der WinValue GmbH und den Teilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungsverpflichtungen ist Lippstadt. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Lippstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. WinValue ist in diesem Fall auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Lippstadt, September 2026, WinValue GmbH
Nutzungsbedingungen zur Nutzung der VIN-Abfragen
Die VIN-Abfrage ermöglicht die Identifizierung eines Kraftfahrzeugs inklusive seiner Serien- und Sonderausstattung anhand der Fahrgestellnummer. Die Berechtigung des Anwenders zur Nutzung der VIN-Abfrage und der entsprechenden Daten wird in Verträgen zwischen der DAT und den teilnehmenden Herstellern oder Importeuren geregelt. Die Vergabe der Rechte zur Nutzung der VIN-Abfrage liegt bei DAT und erfolgt aufgrund der Vorgaben der Hersteller oder Importeure. Die zur Nutzung überlassenen VIN-Daten verbleiben im Eigentum von DAT bzw. des betreffenden Herstellers oder Importeurs. Über die Verfügbarkeit der VIN-Daten einzelner Hersteller und Importeure sowie die berechtigten Anwendergruppen informiert DAT regelmäßig auf ihrer Webseite www.dat.de.
Die DAT räumt dem Anwender das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränkte Rechte zur Nutzung der VIN-Abfrage ein. Die Verwendung der über die VIN-Abfrage abgerufenen Daten ist ausschließlich zur Bestimmung des Bauzustandes eines einzelnen Fahrzeuges im Rahmen der Nutzung der SilverDAT-Anwendungen (Reparaturkostenkalkulation, Gebrauchtfahrzeugbewertungen usw.) oder anderen damit direkt zusammenhängenden Geschäftsprozessen zulässig. Die Ergebnisse der VIN-Abfrage dürfen im vorgenannten Sinne vom Anwender an Dritte (z.B. Endverbraucher) weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Anwender nicht gestattet.
Mit der VIN-Abfrage werden Informationen in den Datenbanken der Hersteller und Importeure abgefragt. DAT übernimmt keine Gewähr für die vollständige und richtige Dokumentation und Übertragung der Ausstattungen eines Fahrzeugs, insbesondere nicht für nachträgliche Änderungen des Bauzustandes eines per VIN-Abfrage identifizierten Fahrzeuges. Die Verwendung der VIN-Abfrage entbindet den Verwender nicht von einer Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle bezüglich der wesentlichen Merkmale und Ausstattungen eines Fahrzeuges. DAT ist nicht haftbar bei Irrtümern, falschen oder unvollständigen Daten sowie Unterbrechungen, Verzögerungen oder sonstigen Störungen des Datentransfers und zwar unabhängig davon, worin diese ihre Ursache haben.
Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung an DAT bzw. den Herstellern oder Importeuren erhaltenen Daten während der Vertragsdauer bestimmungsgemäß und vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der VIN-Abfrage durch Dritte ist unzulässig.
Nutzt der Anwender die VIN-Daten vertragswidrig oder verstößt er gegen seine Informationspflicht hinsichtlich seines Anwenderstatus (Anwendergruppe, Branche), haftet er der DAT gegenüber für die alle daraus entstandenen Schäden und Kosten.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt über die WinValue GmbH.