AGB von WinValue GmbH
Präambel
WinValue bezeichnet die vertragsgegenständlichen Dienste und/oder die WinValue GmbH. Mit der Anmeldung als Nutzer bei WinValue akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von WinValue (im Folgenden die "AGB" genannt). WinValue betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains (WinValue.com, WinValue.de etc.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains die Dienste von WinValue. Alle Websites, auf denen WinValue die Dienste von WinValue zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die "WinValue-Websites" genannt. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und WinValue, unabhängig davon, auf welcher der WinValue-Websites sich der Nutzer registriert oder einloggt. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste von WinValue mit der WinValue GmbH, Erwitter Str. 105, 59557 Lippstadt. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der WinValue GmbH können dem Impressum entnommen werden. Das Angebot der Dienste von WinValue richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Der Nutzer kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von jeder der WinValue-Websites erreichbaren Link "AGB" aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.
§1. Allgemeines
WinValue GmbH entwickelt Software Lösungen für KFZ-Schadenmanagement und betreibt eine Internetplattform zu Zwecken des Handels mit Gütern oder des Angebots von Dienstleistungen. Im Speziellen können über die WinValue Restwerte und Marktwerte von Fahrzeugen ermittelt, sowie Kraftfahrzeuge vermarktet werden. Die zugelassenen Teilnehmer können Fahrzeugdaten einstellen bzw. entsprechende Kaufangebote abgeben sowie sämtliche Software Programme und Dienste nutzen. Außerdem entwickelt und betreibt WinValue eine Büroverwaltungssoftware für Sachverständige.
§2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Teilnehmer an den Internetplattformen der WinValue GmbH und die damit verbundenen Geschäfte. Spätestens mit Benutzung der Internetplattformen erkennt der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung an. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit.
§3. Rechtsstellung von WinValue
In keinem der in diesen AGB beschriebenen Nutzungsverfahren wird WinValue Partner der
Kaufverträge über Kraftfahrzeuge oder sonstige auf der Plattform angebotene Ware.
WinValue gibt keine Erklärungen zum Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen in eigenem
Namen ab.
WinValue ist insbesondere nicht verpflichtet die Richtigkeit und Vollständigkeit der
gemachten Angaben, Verfügbarkeit der angebotenen Ware, das Verhalten und die
Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Personen zu prüfen.
WinValue behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der
Verletzung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.
§4. Zulassung / Kündigung für die Handelsplattform (WinValue RestwertBörse und WinValue FlottenBörse)
Teilnehmer an der Internetplattformen RestwertBörse und FlottenBörse sind
ausschließlich Einsteller und Käufer,
die zur Nutzung zugelassen sind.
Einsteller können Versicherungen, Kfz-Sachverständige und
Sachverständigenorganisationen,
Fuhrparkmanager, Flottenbetreiber, Leasingbanken und etc. sein. Käufer sind
Automobilverwerter,
Autohäuser, Werkstätten und andere Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks. Diese können
auch Einsteller sein,
wenn sie von WinValue als solche zugelassen sind.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die WinValue GmbH ist berechtigt,
eine bereits erteilte Zulassung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf erfolgt
insbesondere aus folgenden Gründen:
- Verstoß gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Einstellung falscher Daten in die WinValue Plattform
- Zahlungsverzug der Teilnehmergebühren oder anderer Forderungen um mehr als zwei Wochen
- Nichtvorliegen oder Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung eines solchen mangels Masse sowie Einstellung der Geschäftstätigkeit
- Wiederholte Verzögerungen bei der Anbahnung oder Durchführung von Verträgen
- Sonstigem Missbrauch oder einem anderen wichtigen Grund
Nach erfolgter Zulassung kann der Einsteller bzw. der Käufer den Vertrag mit der Firma WinValue GmbH mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
§5. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Software Mietverträgen (WinValue UltraExpert)
Software-Lizenznehmer können Versicherungen, Kfz-Sachverständige, Sachverständigenorganisationen, Autohäuser, Werkstätten sowie andere Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks sein. Mietverträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um ein weiteres Jahr wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden.
§6. Nutzungsverfahren der Handelsplattform
Es gibt zwei Nutzungsverfahren, abhängig von den Vorgaben des Einstellers.
- Für Fahrzeuge, über die der Einsteller nicht verfügungsberechtigt ist, ist nur das nachfolgende als "Restwertermittlung" bezeichnete Verfahren zulässig: Die Einsteller stellen Fahrzeugdaten dem System der WinValue zur Weiterleitung an die Käufer zur Verfügung. Die Käufer rufen die Daten von der Internetplattform ab und geben bei Interesse ihr Gebot ab. Mit der Abgabe ihrer Gebote machen die Käufer ein verbindliches Kaufangebot, an das sie drei Wochen, ab Datum des Angebotsendes, gebunden sind. Die Einsteller können jederzeit die Höchstgebote von der Internetplattform abrufen und gegebenenfalls nach Ende der Restwertermittlung weiterleiten. Der Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Kaufangebots durch den verfügungsbefugten Einsteller oder Eigentümer zustande. Zur Sicherheit beider Vertragspartner soll vor der Abholung ein schriftlicher Kaufvertrag unterzeichnet werden.
- Für Fahrzeuge, über die der Einsteller verfügungsberechtigt ist, ist auch das nachfolgende als "Vermarktung" bezeichnete Verfahren zulässig: Die Einsteller stellen ihre Angebote der Internetplattform unter Angabe einer Gebotsfrist und eines Verkaufspreises zur Weiterleitung an die Käufer zur Verfügung. Die Käufer rufen die Angebote von der Internetplattform ab und geben bei Interesse ihr Gebot ab. Die jeweiligen Gebote sind verbindlich. Die Käufer sind sechs Tage an ihr Gebot gebunden. Die Einsteller können sich innerhalb von sechs Tagen für ein Kaufangebot entscheiden und somit den Kaufvertrag abschließen.
Durch Käufer eingestellte Fahrzeuge werden im System als Handelsfahrzeuge entsprechend gekennzeichnet.
§7. Nutzungsrechte und Pflichten der Teilnehmer
Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an WinValue Software.
Alle Teilnehmer an der Internetplattformen verpflichten sich mit ihrer Zulassung, die von der WinValue GmbH angebotene Einweisung in die Internetplattformen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Nutzung der Internetplattformen zu beachten.
Die Weitergabe von WinValue Zugangsdaten an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von WinValue untersagt und führt zu einem Ausschluss aus dem Nutzerkreis. WinValue behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vor. Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten. Bei Verlust und Diebstahl dieser Zugangsinformationen haftet er unbegrenzt gegenüber WinValue.
Der Einsteller gewährleistet, dass vollständige und korrekte Angaben der zu verkaufenden Fahrzeuge an WinValue übermittelt werden. Die Angaben müssen alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie vorhandene Mängel umfassen.
Der Einsteller trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Fahrzeuge mit mindestens vier Lichtbildern, davon mit mindestens einem vom Innenraum dokumentiert werden.
Die Beschreibungen und die Lichtbilder des Einstellers stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar. Dem Käufer ist bewusst, dass er eine beschädigte Ware ankauft und nicht alle Mängeldetails beschrieben werden können. Kleinere Mängel stellen keinen Mangel dar, insbesondere wenn mit diesen branchenüblich zu rechnen ist. Grobe Abweichungen von den Beschreibungen sind entscheidend.
Werden wegen unzutreffender Beschreibung der Fahrzeuge Ansprüche Dritter gegen WinValue erhoben, stellt der Anbieter WinValue schon jetzt von jeglichen Ansprüchen in vollem Umfang frei.
Der Käufer erkennt an, dass er für die auf der Handelsplattform eingestellten Fahrzeuge ein Angebot an einen ihm unbekannten Einsteller abgibt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm die Person des Vertragspartners gleichgültig ist.
Der Käufer ist verpflichtet, das von ihm bebotene Fahrzeug im Falle des Zuschlages kostenlos und innerhalb von maximal sechs Werktagen nach Zustandekommen des Gebrauchtwagenkaufvertrages abzuholen. Sollte Höchstbieter behaupten, sein Gebot sei nicht wirksam, liegt die Beweislast bei ihm. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dies anzunehmen und das Fahrzeug dem nächst höchsten Bieter zu verkaufen oder das Fahrzeug erneut einzustellen. Bei Wiedereinstellung eines Fahrzeuges verlieren alle bereits abgegebenen Ankaufsangebote ihre Gültigkeit. Bei Unstimmigkeit behält das bereits angenommene Höchstgebot seine Gültigkeit.
Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, ist er verpflichtet, die Differenz zu dem erzielten Verkaufspreis sowie entstandenen Aufwendungen zuzüglich 20% des ermittelten Fahrzeugwertes zu erstatten.
Es werden keine Rechte an Urheber- oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, die Software sowie die entsprechende Dokumentationen und Anleitungen.
§8. Zusätzliche Serviceleistungen von WinValue
WinValue bietet zusätzliche kostenpflichtige Serviceleistungen für die Einsteller und Käufer an. Für den Haftungsumfang gelten die in §11 benannten Haftungsausschlüsse.
Mit dem WinValue Newsletter erhalten die bei WinValue registrierten Nutzer wichtige technische Hinweise sowie Informationen zu den WinValue Services. WinValue hält die Nutzer auf dem Laufenden wenn sich WinValue's Produkte ändern, neue Services angeboten oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Der WinValue Newsletter ist ein fester Leistungsbestandteil eines WinValue Accounts, ist kostenfrei und kann nicht abgestellt werden. Der WinValue Account kann jederzeit gekündigt werden. Informationen dazu finden Sie in §4 und §5.
§9. Preise
Für die Benutzung der Internetplattform fallen Nutzungsentgelte an. Die Software wird
als Mietgegenstand zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der
monatlich genutzten Dienste und/oder auf Basis einer monatlichen festen
Nutzungsgebühr.
Die Preise sind einer separaten Preisliste zu entnehmen. Es gelten die am Tag der
Benutzung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§10. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von WinValue innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Die Aufrechnung ist nur mit von WinValue
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Wird eine Lastschrift wegen Unterdeckung des angegebenen Kontos oder aus anderen von
der WinValue nicht zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, gehen die dadurch
entstanden Kosten (Rücklastschriftgebühren) zu Lasten des Vertragspartners.
§11. Haftung
Die WinValue GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten. Für die
Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen der Teilnehmer sowie Qualitätsverluste von
eingestellten Bildern wird keine Haftung übernommen.
Die Nutzung der WinValue Internetplattform erfolgt auf eigenes Risiko. Für eventuell
auftretende Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem
Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von
Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) wird seitens der WinValue GmbH keine
Haftung übernommen. Garantien durch WinValue erfolgen nur schriftlich und sind als
solche zu bezeichnen.
Im Falle eines Datenverlustes oder der Datenverfälschung sind die Teilnehmer
berechtigt, die verlorenen Daten kostenfrei erneut in die Internetplattform
einzustellen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
Der Anspruch der Teilnehmer auf Nutzung der Plattform besteht lediglich im Rahmen
des aktuellen Stands der Technik. Darüber hinaus kann es insbesondere bei
Wartungsarbeiten am Server zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. WinValue
beschränkt daher seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf die
Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von
WinValue auf den voraussehbaren typischen Schaden beschränkt. Schadenersatzansprüche
der Teilnehmer gegenüber der WinValue GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen bzw. soweit gesetzlich möglich auf die Höhe der Einstell- bzw.
Lizenz-Gebühr beschränkt.
Bei allen auf der Plattform eingestellten Fahrzeugen handelt es sich um
Gebrauchtfahrzeuge, welche ausschließlich gewerblichen Käufern angeboten werden.
Soweit der Verkäufer nichts Abweichendes angibt, werden alle Fahrzeuge unter
Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.
§12. Datenschutz
Das Verfahren der Internetplattformen von WinValue und die Verwaltung und Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen über die Datenverarbeitung können unserer Datenschutzerklärung (https://www.winvalue.de/datenschutz/) entnommen werden.
§13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der WinValue GmbH und den Teilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Lippstadt, September 2017, WinValue GmbH
Nutzungsbedingungen zur Nutzung der VIN-Abfragen
Die VIN-Abfrage ermöglicht die Identifizierung eines Kraftfahrzeugs inklusive seiner Serien- und Sonderausstattung anhand der Fahrgestellnummer. Die Berechtigung des Anwenders zur Nutzung der VIN-Abfrage und der entsprechenden Daten wird in Verträgen zwischen der DAT und den teilnehmenden Herstellern oder Importeuren geregelt. Die Vergabe der Rechte zur Nutzung der VIN-Abfrage liegt bei DAT und erfolgt aufgrund der Vorgaben der Hersteller oder Importeure. Die zur Nutzung überlassenen VIN-Daten verbleiben im Eigentum von DAT bzw. des betreffenden Herstellers oder Importeurs. Über die Verfügbarkeit der VIN-Daten einzelner Hersteller und Importeure sowie die berechtigten Anwendergruppen informiert DAT regelmäßig auf ihrer Webseite www.dat.de.
Die DAT räumt dem Anwender das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränkte Rechte zur Nutzung der VIN-Abfrage ein. Die Verwendung der über die VIN-Abfrage abgerufenen Daten ist ausschließlich zur Bestimmung des Bauzustandes eines einzelnen Fahrzeuges im Rahmen der Nutzung der SilverDAT-Anwendungen (Reparaturkostenkalkulation, Gebrauchtfahrzeugbewertungen usw.) oder anderen damit direkt zusammenhängenden Geschäftsprozessen zulässig. Die Ergebnisse der VIN-Abfrage dürfen im vorgenannten Sinne vom Anwender an Dritte (z.B. Endverbraucher) weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Anwender nicht gestattet.
Mit der VIN-Abfrage werden Informationen in den Datenbanken der Hersteller und Importeure abgefragt. DAT übernimmt keine Gewähr für die vollständige und richtige Dokumentation und Übertragung der Ausstattungen eines Fahrzeugs, insbesondere nicht für nachträgliche Änderungen des Bauzustandes eines per VIN-Abfrage identifizierten Fahrzeuges. Die Verwendung der VIN-Abfrage entbindet den Verwender nicht von einer Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle bezüglich der wesentlichen Merkmale und Ausstattungen eines Fahrzeuges. DAT ist nicht haftbar bei Irrtümern, falschen oder unvollständigen Daten sowie Unterbrechungen, Verzögerungen oder sonstigen Störungen des Datentransfers und zwar unabhängig davon, worin diese ihre Ursache haben.
Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung an DAT bzw. den Herstellern oder Importeuren erhaltenen Daten während der Vertragsdauer bestimmungsgemäß und vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der VIN-Abfrage durch Dritte ist unzulässig.
Nutzt der Anwender die VIN-Daten vertragswidrig oder verstößt er gegen seine Informationspflicht hinsichtlich seines Anwenderstatus (Anwendergruppe, Branche), haftet er der DAT gegenüber für die alle daraus entstandenen Schäden und Kosten.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt über die WinValue GmbH.